Hier einige Informationen zu Fragen, die immer wieder gestellt werden..
Augenarzt und Augenoptiker sollten sich ideal ergänzen. Der Arzt für Augenheilkunde ist Spezialist für kranke Augen, also Augenerkrankungen und Augenverletzungen. Der Augenoptikmeister/Optometrist ist spezialisiert bei gesunden Augen zur Korrektion von Fehlsichtigkeiten, ob mit Gläsern, Kontaktlinsen oder vergrößernden Sehhilfen, sowie der Anfertigung von Sehhilfen.
In unserem Augenoptikfachgeschäft nutzen wir verschiedene optometrische Techniken und Verfahren, um scharfes, anstrengungsfreies und komfortables Sehen zu ermöglichen. Unser Schwerpunkt liegt darauf Sehstress zu reduzieren.Informativ ist die PDF "Heterophorie im Spiegel der Statistik" unten. Sollte Ihnen der vollständige Originaltext zu umfangreich sein, lesen Sie doch nur Absatz 3. "Die binokulare Vollkorrektion" und unter 4. "Die Statistik" nur 4.1 "Zusammenfassende Auswertung" sowie 5. "Zusammenfassung".
Es wurde 1980 meist der Begriff Heterophorie benutzt. Seit 1987 wurde zur besseren Differenzierung zwischen assoziierter und dissoziierter Heterophorie, für die assoziierte Heterophorie das deutsche Wort Winkelfehlsichtigkeit für das Kundengespräch geprägt.
Da unterschiedliche Messverfahren zugrunde liegen, ist eine Unterscheidung auch im deutschen Sprachgebrauch sinnvoll. Die Fachbegriffe assoziierte und dissoziierte Heterophorie sind Fachleuten vertraut.
Heterophorien im Spiegel der Statistik Günthert Statistik, auch zur Frage "Wie oft gibt es wirklich hohe Winkelfehler und Operationen?"
Prismenurteil Nürnberg (PDF)
Gerichtsurteile zu "Prismenverordnungen" und Anfertigungen
2009 Erneute Bestätigung: Prismenbrillen von Augenoptikern ohne ärztliche Verordnung sind erlaubt.
2006 Obergerichtliches Urteil zu prismatischen Brillen von Augenoptikern
2006 Augenoptiker haften nicht
Augenoptiker haften nicht für falsche augenärztliche Refraktionswerte. Das Amtsgericht Wetter (Ruhr) hat daher mit Urteil vom 9.Januar 2006 ( 8 C 98/05) die Klage eines Kunden gegen seinen Augenoptiker wegen einer angeblich mangelhaften Brille abgewiesen. Der Augenoptiker könne nicht für die mangelhafte augenärztliche Verordnung verantwortlich gemacht werden. Es bestehe auch keine Verpflichtung des Augenoptikers, die Refraktionsangaben des Arztes zu überprüfen. Das Gericht lastete das alleinige Verschulden an der Fertigung der Brille mit den falschen Werten dem Augenarzt an. Dieser hatte es versäumt, die für den Kunden notwendigen Prismen-Werte anzugeben.
2003 Prismenklage erneut abgewiesen
Mit dem Amtsgericht Schorndorf hat ein weiteres Amtsgericht am 11. November 2003 ( 6 C 265/02 ) eine „Prismenklage“ zugunsten des beklagten Augenoptikers entschieden. Das Amtsgericht hat Schadensersatzansprüche eines Augenoptikerkunden abgelehnt. Nach Auffassung des Amtsgerichts hat der Augenoptiker bei Abgabe der Brille mit prismatischer Wirkung keine heilkundliche Tätigkeit ausgeübt, die Augenärzten vorbehalten wäre. Daher war der Augenoptiker auch nicht verpflichtet, die Kunden zu einem Augenarzt zu schicken.
2003 MKH-Methode als physikalisch-optisch-technischen Messvorgang
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 27.11.2003 ( 9 K 1856/01 ) die MKH-Methode wie eine „normale“ Refraktionsbestimmung als rein physikalisch-optisch-technischen Messvorgang eingestuft. Nur dann, wenn der Prismenanpasser eine Erwartungshaltung beim Kunden erweckt, auch andere Leiden mit einer Prismenbrille beheben zu können, werde die Grenze zur Heilkunde aus Sicht des Kunden überschritten. In diesem Fall müssten Augenoptiker die Kunden ausdrücklich darüber aufklären, dass keine Heilkunde betrieben und die Konsultation eines Arztes anheim gestellt werde.
2002 Schadensersatzklage wegen Prismenbrille abgewiesen
Das Amtsgericht Gelnhausen hat mit Urteil vom 20. März 2002 (53 C 1412/ 01) die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage gegen einen Augenoptiker wegen der Abgabe einer Prismenbrille abgewiesen. Vertragsinhalt war nach Auffassung des Amtsgerichts „keine augenärztliche, sondern eine Augenoptikerleistung, das heißt, eine handwerkliche“. Auch die Aufklärung des Augenoptikers, dass die Anpassung von Gläsern mit prismatischer Wirkung nicht dem heutigen Stand der ärztlichen Schulmedizin entspreche, begründe bereits Zweifel an einer vom Kläger behaupteten Fehlberatung des Augenoptikers.
2000 Augenoptiker dürfen Prismenbrillen verordnen und abgeben
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit einem Urteil vom 31.März 2000 (31 C 9405/99) bestätigt, dass Augenoptiker Prismenbrillen verordnen und abgeben dürfen. Die Prismenversorgung sei keine medizinische Heilbehandlung. Im Gegensatz zum Amtsgericht Bensheim seien die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien für die Grundsatzfrage nach der Befugnis der Augenoptiker unerheblich. Hierin gehe „es lediglich darum, ob die Kosten der von Augenoptikern ohne ärztliche Verordnung hergestellten Prismengläser von der gesetzlichen Krankenversicherung zu ersetzen“ seien. Weiter führt das Amtsgericht Nürnberg wörtlich aus: “Einer weitergehenden Auslegung ist diese Richtlinie in keiner Weise zugänglich. Die von dem Amtsgericht Bensheim hieraus gezogenen Schlüsse liegen gänzlich neben der Sache“. 1999 Das Amtsgericht Bensheim ( 6 C 758/98) hat am 22.1.1999 entschieden ... Kommentar Rechtsanwältin Limberg
2000 Augenglasbestimmung bei Kindern
Der Beginn des neuen Schuljahres bietet den Augenoptikern einen guten Ansatzpunkt für die Bewerbung und die Durchführung von Sehtests für Kinder. Gesetzliche oder sonstige Einschränkungen für derartige Sehteste existieren nicht. Gleiches gilt im Prinzip auch für Augenglasbestimmungen bei Kindern. Nach den Arbeitsrichtlinien für das Augenoptikerhandwerk soll der Augenoptiker Kinder, bei denen noch keine augenärztliche Untersuchung vorgenommen wurde, zum Zwecke einer zusätzlich medizinischen Untersuchung an den Arzt für Augenheilkunde verweisen.
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